Spielbetrieb bleibt über Ostern nach neuer NRW-VO erlaubt

Liebe DGC-Mitglieder, 

die Freude ist groß: Auch nach der ab dem 29.03.2021 geltenden CoronaSchVO NRW bleibt das Golfspielen unter Einhaltung der geltenden Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen erlaubt.

Je nach Inzidenz kann es regional und temporär zu Einschränkungen bei der erlaubten Personenanzahl/-zusammensetzung der Flights kommen. 

Unser Sekretariat informiert Sie gerne, ob es zum gewünschten Zeitpunkt möglich und erlaubt ist, eine dritte oder vierte Person telefonisch (zu den Öffnungszeiten des Sekretariats) hinzu zu buchen.

Aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage an den Wochenenden, bleibt es zunächst bei der geltenden Beschränkung auf eine Startzeit entweder am Samstag oder am Sonntag, unter der Woche können Sie unbegrenzt spielen.

Das Startzeitenintervall von 7 Minuten wird beibehalten. Um ein flüssiges Spiel weiterhin zu sichern, sind am Wochenende Pufferzeiten eingebaut, die nicht gebucht werden können. 

Entsprechend der VO und analog zum GV NRW müssen wir leider alle geplanten Wettspiele zunächst bis 18.04.2021 absagen. Somit wird leider auch der Oster-Vierer 2021 wie schon 2020 ein Pandemie-Opfer.

Eine schöne Osterzeit und schönes Spiel wünscht Ihnen
Ihr DGC-Team